Antwort Wo in Deutschland ist der Buß- und Bettag ein Feiertag? Weitere Antworten – In welchen Bundesländern ist der Buß- und Bettag noch ein Feiertag
Welche Sonderregelungen gelten am Buß- und Bettag Ein gesetzlicher Feiertag ist der Buß- und Bettag nur in Sachsen. Deshalb bleiben auch nur dort die Geschäfte geschlossen. Gerade in Grenzregionen kann das zu einem erheblichen Pendelverkehr führen, wenn Sachsen zum Shoppen in andere Bundesländer fahren.Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag auch von allen neuen Bundesländern übernommen und war somit ab 1990 ein deutschlandweiter Feiertag. Seit 1995 ist er nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag.Wo ist Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag Buß- und Bettag gilt in Sachsen als gesetzlicher Feiertag. Die Menschen haben dort an dem Tag also frei, die Geschäfte bleiben geschlossen. In allen anderen Bundesländern müssen die Menschen hingegen zur Arbeit und auch die Geschäfte bleiben geöffnet.
Ist der Buß- und Bettag noch ein Feiertag in Bayern : Eine Besonderheit gibt es übrigens in Bayern: Hier ist der Buß- und Bettag zwar ebenfalls kein gesetzlicher Feiertag, Schulkinder müssen an diesem Tag aber nicht in die Schule schlurfen. Der Tag ist in Bayern immer schulfrei.
Wo ist Buß- und Bettag kein Feiertag
Nur in Sachsen haben Arbeitnehmer an diesem Tag frei. In den anderen Bundesländern ist der Buß- und Bettag kein Feiertag – nicht mehr. In den Neunzigerjahren wurde er dort abgeschafft.
Warum gibt es nur in Sachsen den Buß- und Bettag : Hauptinhalt. Der Buß- und Bettag wurde 1995 als gesetzlicher Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung bundesweit gestrichen. Nur die Sachsen unter ihrem damaligen Landesvater Kurt Biedenkopf widersetzten sich tapfer.
Und so wurde im Jahr 1994 beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen – um so die Beitrags-Mehrbelastung der Pflegeversicherung für Arbeitgeber durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Nur im Freistaat Sachsen wird der Feiertag bis heute beibehalten.
Seit 1994 ist der Buß- und Bettag außer in Sachsen kein gesetzlicher Feiertag mehr in Deutschland. Abgeschafft wurde er zugunsten der Mitfinanzierung der Pflegeversicherung, die 1995 als Pflichtversicherung eingeführt wurde. Arbeitgeber wurden aufgrund dessen finanziell stärker belastet.