Antwort Wird die Grundsteuer noch einmal verlängert? Weitere Antworten – Wird die Frist für die Grundsteuer noch mal verlängert
Grundsteuer: Bis wann müssen Änderungsanzeigen eingereicht werden wird die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 228 Abs. 2 BewG in diesen Ländern bis zum 31. Dezember 2024 verlängert (Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 28.02.2024).Wer keine Grundsteuererklärung abgibt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.Die Abgabefrist für die Grundsteuer endet am 31. Januar 2023. Es fehlen noch Millionen an Grundsteuererklärungen, was den Ruf nach einer Fristverlängerung hervorruft. Eine pauschale Verlängerung für alle wird es nicht geben wird, kann man auch auf den letzten Metern noch eine individuelle Verlängerung beantragen.
Was passiert wenn die Grundsteuererklärung nicht richtig ist : Zwangsgeld: Gibst Du nach ein paar Monaten immer noch nicht ab, wird das Finanzamt neben einem Verspätungszuschlag auch ein Zwangsgeld androhen. Lässt Du dann die damit festgesetzte Frist verstreichen, kann tatsächlich ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden.
Kann man die Grundsteuer noch abgeben
Frist läuft meist bis Ende Januar
Hat sich an Ihrem Besitz im Laufe des Jahres 2023 etwas geändert, müssen Sie in den meisten Bundesländern bis zum 31. Januar 2024 eine neue Grundsteuererklärung einreichen. Nur in Bayern, Hamburg und Niedersachsen gilt mit dem 31. März 2024 ein späterer Termin.
Für wen wird die neue Grundsteuer billiger : Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen kann es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden.
Mit diesen Worten regte Bundesfinanzminister Christian Lindner im Oktober bei den Finanzministern der Bundesländer an, die ursprünglich für Ende Oktober 2022 vorgesehene Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu verlängern. Tatsächlich wurde die Frist dann auf Ende Januar 2023 verschoben.
Mehr als eine Million Grundsteuererklärungen fehlen
In Deutschland haben mehr als eine Million Eigentümer ihre Grundsteuererklärungen nicht abgegeben. Obwohl die Abgabefrist bereits vor mehr als einem Jahr endete. Noch immer laufen Finanzämter vielen Erklärungen hinterher.
Wie viele haben die Grundsteuererklärung nicht abgegeben
Mehr als eine Million Grundsteuererklärungen fehlen in Deutschland. Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Finanzressorts der Länder.Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen kann es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden.Für das Beispielhaus bedeutet das: 500 qm x 300 Euro x 1,00 x 0,1732 = 25.980 Euro. Achtung: Sollte der Bodenwert vor Abzinsung so hoch sein, dass 75 Prozent davon mehr sind als der ermittelte Grundsteuerwert, wird dieser Wert zum Grundsteuerwert.
Es ergeben sich jährliche Grundsteuern von 404,71 Euro und 283,47 Euro.
Wird die neue Grundsteuer teurer als die alte : Schlechte Nachrichten für Immobilieneigentümer: Die Grundsteuer war 2022 in vielen Kommunen höher als zuvor. Ab 2025 gilt die Grundsteuerreform – dann könnte es noch teurer werden. Im vergangenen Jahr haben viele deutsche Kommunen die Grundsteuer erhöht.
Wie hoch ist die Strafe wenn man die Grundsteuererklärung nicht macht : Unabhängig von den Mahnungen und Schätzungen – den Finanzämtern steht es offen, einen Verspätungszuschlag festzulegen. Dieser beträgt 0,25 % der zu zahlenden Steuer pro zu spät eingereichtem Monat – mindestens jedoch 25 €/Monat.
Wie viel Prozent haben bis jetzt die Grundsteuer Erklärung abgegeben
Januar und in Bayern am 30. April endete. Gut 32 Millionen Grundsteuererklärungen wurden bislang abgegeben, wie eine Umfrage der Zeitung in allen 16 Bundesländern ergab. Das sind 88 Prozent der 36 Millionen notwendigen Erklärungen.
Weil die Immobilienwerte seit 1935 bzw. 1964 stark gestiegen sind, wird die fiktive Steuermesszahl angepasst. Künftig hat sie mit 0,031 % (für Wohngrundstücke) bzw. 0,034 % (für Nichtwohngrundstücke) statt 0,35 % nur noch etwa ein Zehntel ihres bisherigen Wertes.