Antwort Wie viel Geld darf man auf ein P-Konto haben? Weitere Antworten – Was passiert wenn man zu viel Geld auf dem P-Konto hat
Einkommen bis zu 1.402,28 Euro monatlich, das auf ein P-Konto eingezahlt wird, kann nicht gepfändet werden. Bei Unterhaltspflichten ist dieser Betrag sogar noch höher. Alles, was darüber hinausgeht, kann gepfändet werden.Wird das P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 1.410,00 Euro je Kalendermonat.Mit einem P-Konto können Sie Ihr Guthaben in einem bestimmten Umfang vor der Pfändung schützen und darüber frei verfügen. Der Pfändungsfreibetrag beläuft sich ab dem 01.07.2023 auf 1.410,00 Euro pro Kalendermonat.
Kann man trotz P-Konto Mehr Geld abheben : Bei Einzugsermächtigungen und Daueraufträgen ist allerdings Vorsicht geboten: Das P-Konto ist ein reines Guthabenkonto. Einen Dispokredit haben Sie hier nicht. Das heißt, dass Sie nichts mehr abheben oder überweisen können, wenn Ihr Konto nicht gedeckt ist.
Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar
Der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell 1.402,28 € pro Monat.
Was ändert sich 2024 beim P-Konto : Juni 2024 liegt die unterste Pfändungsfreigrenze bei 1.409,99 Euro im Monat. Für jede unterhaltspflichtige Person (bis zu 5) erhöht sie sich. Das bedeutet: Bei 0 Unterhaltsberechtigten kann ein Nettoeinkommen von 1.409,99 Euro monatlich nicht gepfändet werden.
Wie komme ich trotz Kontopfändung an mein Geld Dafür beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Dieses schützt einen Freibetrag von 1.410 Euro pro Kalendermonat (Stand: 1.7.2023). Sie können diesen Grundfreibetrag unter Umständen auf Antrag erhöhen lassen.
P-Konto – Geld sparen
Sie dürfen mindestens drei Monate lang sparen, um zum Beispiel teure Sachen zu kaufen. Die Bank informiert Sie jeden Monat, wie viel Geld Sie noch frei haben und wie viel Geld am Ende des Monats nicht mehr geschützt ist.
Was ist Unpfändbares Vermögen
Im Gesetz über Vollstreckungsmaßnahmen sind die unpfändbaren Vermögensgegenstände aufgelistet. Unpfändbar bedeutet, dass die Vermögensgegenstände selbst dann nicht gepfändet werden können, wenn der Schuldner ihrer Pfändung zustimmt.Die aktuelle Pfändungsfreigrenze beträgt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten 1.409,99 €. Für Schuldner, die Unterhalt zahlen müssen, steigt diese Grenze wie folgt: Ein Unterhaltsberechtigter: 1.939,99 € Zwei Unterhaltsberechtigte: 2.229,99 €Bestimmte Einkommensbestandteile sind der Pfändung nicht oder nur bedingt unterworfen. Dazu zählen zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder sowie unterschiedliche Formen von Renten und Unterstützungsleistungen (§§ 850a, 850b ZPO).