Antwort Wie oft werden Expertenstandards überprüft? Weitere Antworten – Wie oft werden Expertenstandards aktualisiert

Wie oft werden Expertenstandards überprüft?
Die Expertenstandards werden durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt. Die Expertenstandards werden laufend aktualisiert und vom DNQP veröffentlicht.Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) verpflichtet Pflegeeinrichtungen seit 2008 dazu, Expertenstandards anzuwenden, sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.Expertenstandards nach § 113 a SGB XI

Entsprechend § 113a SGB XI werden Expertenstandards künftig für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland unmittelbar verbindlich. Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen.

Wie viel Expertenstandards in der Pflege : Bislang gibt es zehn unabhängig von einer Beauftragung nach § 113a SGB XI durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelte Expertenstandards in der Pflege: zur Dekubitusprophylaxe, zum Entlassungsmanagement, zum Schmerzmanagement, zur Sturzprophylaxe, zur Förderung der Harnkontinenz …

Wie oft müssen Expertenstandards geschult werden

Schritt: Überprüfen Sie den Standard regelmäßig, mindestens jährlich, auf dessen Aktualität und Praktikabilität und überarbeiten Sie ggf. Ihre Anpassung. Beachten Sie auch, dass die Expertenstandards regelmäßig vom DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege) überarbeitet und aktualisiert werden.

Wann werden Expertenstandards aktualisiert : Aktualisierung des Expertenstandards ist Anfang 2022 gestartet. Seine Veröffentlichung ist für Ende 2023 geplant.

Sie gelten als vorweggenommenes Sachverständigengutachten für den Maßstab pflegerischer Sorgfalt. Daraus ergibt sich, dass die Nicht beachtung von Expertenstandards von der deutschen Rechtsprechung als Sorgfaltspflichtverstoß und damit als Fahrlässigkeit mit entsprechenden haftungsrechtlichen Folgen bewertet wird.