Antwort Wie muss ich Mitarbeiter über Hinweisgeberschutzgesetz informieren? Weitere Antworten – Wie informiere ich Mitarbeiter über das Hinweisgeberschutzgesetz
Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl: Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.de. Kontakt per E-Mail an [email protected]. Telefon oder nach Terminvereinbarung persönlich Vereinbarung: 0331 813284-73.Wie kann ich das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen
- Organisieren Sie eine interne Meldestelle.
- Ernennen Sie einen externen Meldestellenbeauftragten.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Meldestelle.
Darunter fallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
Wer muss eine interne Meldestelle einrichten : Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten müssen, an die sich hinweisgebende Personen wenden können, die einen Verstoß melden oder offenlegen möchten.
Wer kontrolliert die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Mai 2023 einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetz. Der Bundestag hat das Gesetz daraufhin am 11. Mai 2023 verabschiedet, der Bundesrat hat den Änderungen am 12. Mai 2023 zugestimmt.
Wer prüft Hinweisgeberschutzgesetz : Die Umsetzung des Gesetzes soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen durch Arbeitgeber geschützt sind, wenn sie Verstöße melden. Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird von den zuständigen deutschen Behörden überwacht.
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen das Hinweisgeberschutzgesetz unverzüglich umsetzen, da die neuen Regelungen für sie mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und richtet sich an Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, diese sind verpflichtet einen internen Meldekanal einzurichten. Die nicht Einführung eines Hinweisgebersystems kann hohe Bußgelder zur Folge haben.
Wann greift das Hinweisgeberschutzgesetz
Das HinSchG gilt für Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen, die Gesundheit/Leben gefährden, handelt. Organisationen müssen die Identität der Betroffenen schützen und DSGVO-Vorgaben einhalten.