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Wie bekomme ich ein Ausfuhrbegleitdokument?
Die Zollverwaltung bietet auch die Möglichkeit, Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren mithilfe der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA PLUS) über das Internet zu erstellen. Mit der Überlassung der Ausfuhrsendungen ins Ausfuhrverfahren erhalten Sie ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD).Nach der Überlassung zur Ausfuhr durch das Ausfuhrzollamt wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Es enthält eine 18-stellige Movement Reference Number (MRN) und einen Barcode (Balkenstrichcode) im Feld A oben rechts.Kosten für die Anträge Die erste Ausfuhranmeldung für Neukunden 15,- EUR. Folgeaufträge ab 25,- EUR pro ABD im ENTERPRICE Paket oder 40,- EUR im Basic Paket (alle Preise inkl. 1 Zolltarifnummer, jede weitere Kostet 4,- EUR pro Tarifnummer).

Wer stellt die ABD aus : Wenn die Ausfuhr zulässig ist, stellt die Ausfuhrzollstelle ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus und überlässt die Waren zur Ausfuhr.

Wer stellt eine Ausfuhrbescheinigung aus

Ausfuhrbescheinigungen erteilt grundsätzlich der Zoll. Nur in begründeten Ausnahmefällen, kann die Ausfuhrbestätigung für in Deutschland erworbene Waren durch die Botschaft erteilt werden.

Wer erstellt die ausfuhrerklärung : Die Anmeldung muss an die zuständige Ausfuhrzollstelle gesandt und im Normalverfahren die Waren dort im Anschluss gestellt werden. Dort wird nach erfolgter Prüfung die Ware überlassen und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt. Dieses muss die Ware bis zur Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze begleiten.

Das Ausfuhrverfahren ist im neuen Unionszollkodex in Titel VII, Art. 263 ff. geregelt. Ein Ausfuhrbegleitdokument muss für jede Warensendung ab einem Wert von über 1.000 EUR oder ab einem Gewicht von über 1.000 kg erstellt werden.

Wird ein Spediteur mit der Versendung der Waren in das Drittlandsgebiet beauftragt, sollte er seinem Auftraggeber (dem liefernden Unternehmer) eine Ausfuhrbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster ausstellen. Die Bescheinigung kann auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.

Wie sieht ein Ausfuhrbegleitdokument aus

Das Ausfuhrbegleitdokument erhält eine Master Reference Number (MRN oder auch Hauptbezugsnummer; früher: Movement Reverence Number; Bsp.: 19DE715400012345M3). Von ihm wird ein PDF erstellt, auf dem rechts oben die MRN mit einem Barcode zu sehen ist (s. Abb. 1).Zuständig für die Erteilung von Ausfuhrbescheinigungen ist die Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union (auch Abflughäfen und Seehäfen). Die auszuführenden Gegenstände müssen an der Ausgangszollstelle vorgeführt werden.Ausfuhranmeldung

  • Handelsrechnung. Stellen Sie sicher, dass Sie über eine korrekt und vollständig ausgefüllte Handelsrechnung verfügen.
  • Luftfrachtbrief. Zudem brauchen Sie einen Luftfrachtbrief oder einen Frachtbrief.
  • Packliste.
  • Ausfuhrgenehmigung.
  • Ursprungszeugnis.


Ausfuhrerklärungen: Eine Ausfuhranmeldung pro Sendung auch bei mehreren Ladeorten möglich. In Deutschland bestehen strikte Regeln für die örtliche Zuständigkeit der Zollstellen. Im Allgemeinen gilt: Jede Ausfuhrsendung muss an der örtlich zuständigen Zollstelle (über ATLAS) angemeldet und gestellt werden.

Wer macht die Ausfuhranmeldung : Die Ausfuhranmeldung kann grundsätzlich von jeder unionsansässigen Person abgegeben werden, die zur Gestellung der Waren und zur Vorlage aller für die Ausfuhr notwendigen Dokumente in der Lage ist. Im Ausfuhrverfahren wird die Ausfuhranmeldung im Regelfall für Rechnung des zollrechtlichen Ausführers abgegeben.

Was braucht man für eine Ausfuhranmeldung : Zunächst brauchen Sie eine Handelsrechnung, dabei wird zu jeder Zolltarifnummer folgende Angabe benötigt:

  • Beschreibung der Ware.
  • Stückzahl.
  • Netto Gewicht / Brutto Gewicht.
  • Warenwert.