Antwort Wer entscheidet wo mein Kind zur Schule geht? Weitere Antworten – Wer entscheidet wo das Kind in die Schule geht
Das letzte Wort bei der Entscheidung, auf welche Schulart ein Kind dann tatsächlich wechselt, haben in der Regel aber die Eltern. Nur in wenigen Bundesländern wie Bayern, Brandenburg und Thüringen ist die Grundschulempfehlung verbindlich und steht letztlich über dem Elternwillen.Die Eltern haben grundsätzlich das Recht zur „freien Schulwahl", d.h. sie entscheiden sich nicht nur für die Schulart, sondern auch für die Schule dieser Schulart, die ihr Kind besuchen soll. Die Schule kann die Aufnahme dennoch ablehnen, soweit wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten (§ 24 Abs.Denn auch hier gilt: Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Kann mein Kind in einer anderen Stadt zur Grundschule gehen : Schulbezirk ist entscheidend
Schulamt und Schulträger oder Stadt und Gemeinde legen Schulbezirke fest. Den Schulbezirken sind Adressbereiche zugeordnet, sodass sich eine klare Regelung für die Wahl der Grundschule ergibt. Ihr Kind geht dann nämlich in der Regel auf die Schule in dem Schulbezirk, in dem Sie wohnen.
Können Eltern entscheiden welche Schule
Schulwahl: Wahl der weiterführenden Schule
In einigen Bundesländern herrscht eine freie Schulwahl – Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind eine Haupt-, Realschule oder ein Gymnasium besuchen soll. Die Grundschule spricht im Vorwege eine Empfehlung aus, für welche weiterführende Schule das Kind geeignet ist.
Was tun wenn die Schule mein Kind ablehnt : Wenn die gewünschte Schule das Kind ablehnt, jedoch alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Eltern innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Schulbehörde oder beim örtlich zuständigen Bezirksamt einlegen. Verstreicht die vierwöchige Frist, ist der Ablehnungsbescheid rechtskräftig.
Ab dem Schuljahr 2017/18 können Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen.
Schulwechsel/Schulplatz zum Schuljahresbeginn in Primarstufe/Sekundarstufe I (Klassenstufen 1-10) Wechsel in Klassenstufe 1 und 5: Kann für das Kind ein bestehender oder zukünftiger Wohnsitz in Hamburg nachgewiesen werden, können sich die Antragsteller direkt an die Wunschschule wenden.
Kann Schule Schüler ablehnen
Eine Schule kann einen Schüler ablehnen, wenn ihre Aufnahmekapazitäten erschöpft sind oder der Schüler bestimmte Aufnahmekriterien nicht erfüllt. Herkunft und Geschlecht darf allerdings nicht zur Ablehnung an einer Schule führen.Mitwirkungsrechte (§ 2 Abs.
B. das Recht der Eltern auf Unterrichtsbesuch (§ 2 Abs. 5 SchulG, § 9 ÜSchO, § 15 a Grundschulordnung). In der Primarstufe und der Sekundarstufe I haben Eltern das Recht, den Un- terricht ihres Kindes zu besuchen.Bevor Sie Schulplatzklage erheben, müssen Sie ein Widerspruchsverfahren durchführen. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie den Schulplatz beim zuständigen Verwaltungsgericht einklagen. Damit schnell entschieden wird, müssen Sie mit Klageerhebung einen Eilantrag stellen.
Gründe für einen nicht regulären Schulwechsel können ein Umzug, schlechte Noten, psychische Probleme oder Mobbingvorfälle sein. Auch bei Unter- oder Überforderung der Schülerin oder des Schülers ist ein Schulwechsel auf die Realschule, das Gymnasium oder einem anderen Bildungszweig, die Möglichkeit zu einem Neustart.
Wie schreibt man einen Antrag auf Schulwechsel : Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich den Wechsel meiner Tochter / meines Sohnes [Name Ihres Kindes, Geburtsdatum] auf die Schule [vollständige Adresse der neuen Schule] ab [entweder: genaues Datum, Schuljahr 2020/2021 oder dem nächstmöglichen Zeitpunkt].
Welche Pflichten haben Lehrer gegenüber Eltern : 1.1 Informationsrecht Laut Schulgesetz hat die Schule / haben die Lehrer die Pflicht die Eltern zu informieren über: – Planung und Gestaltung von Unterricht (besonders sorgfältig: Sexualkunde) – Organisation von Schule – Leistungsbeurteilung – Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen W enn Probleme beim Sozialverhalten …
Was tun wenn das Kind keinen Schulplatz bekommt
Wenn schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche keinen Platz an einer Schule bekommen, können Eltern einen Platz einklagen. Wichtig ist dabei, dass sie innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung beim Bezirksamt oder der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen.
Schulwechsel/Schulplatz zum Schuljahresbeginn in Primarstufe/Sekundarstufe I (Klassenstufen 1-10) Wechsel in Klassenstufe 1 und 5: Kann für das Kind ein bestehender oder zukünftiger Wohnsitz in Hamburg nachgewiesen werden, können sich die Antragsteller direkt an die Wunschschule wenden.Eltern und Kinder sollten gemeinsam überlegen, ob es tragbar ist, bis zum Ende des Halbjahres oder sogar bis zum Schuljahresende zu warten. Beim Wechsel innerhalb des laufenden Schuljahres riskiert man, Stoff wiederholen zu müssen oder Noten nicht anerkannt zu bekommen. Fazit: Die Schule zu wechseln, ist möglich.
Welche Rechte hat mein Kind in der Schule : Alle Kinder dürfen am Schulalltag teilnehmen und kein Kind darf diskriminiert werden. Für Schülerinnen und Schüler ist erfahrbare Gleichberechtigung und dieselbe Chance auf echte Teilhabe die Voraussetzung, um Vertrauen gegenüber pädagogischem Fachpersonal aufzubauen.