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Was sind die 3 Gewalten in Deutschland?
Drei Bereiche der Staatsgewalt: Legislative, Exekutive, Judikative. Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt, Verwaltung) und die Judikative (Rechtsprechung). Die Legislative Dies ist die gesetzgebende Gewalt.In der Bundesrepublik zählen neben der Bundesregierung alle Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Exekutive, darunter die Landesverwaltungen, die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanzämter.Diese drei Gewalten sind: die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) und die Recht sprechende Gewalt (Judikative).

Wer ist in der Judikative : Die Judikative ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Was ist die Exekutive Gewalt

Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.

Wer ist die Exekutive : Die Exekutive ist die ausführende Gewalt im Staat und umfasst Institutionen wie Regierung, Behörden und Polizei, die Gesetze umsetzen und durchsetzen. Die Legislative hingegen ist die gesetzgebende Gewalt, d.h. Parlamente und ähnliche Körperschaften, die Gesetze erlassen.

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung dem Parlament zu. In der Bundesrepublik ist das der Bundestag. Die wichtigsten Aufgaben der gesetzgebenden Gewalt sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung, der Exekutive.

Die Legislative umfasst alle Institutionen, die an der Gesetzgebung beteiligt sind. In Deutschland gehören dazu beispielsweise der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage. Ihre Hauptaufgabe ist die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen.

Wer gehört zu der Exekutive

Eine Regierung ist Chefin einer Exekutive eines Staates. Zur Exekutive gehören zum Beispiel auch die Beamten und Beamtinnen in den Ämtern und die Polizei. Andere Namen für die Exekutive sind ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt.Der Rechtsbegriff der Judikative (lateinisch iudicare ‚Recht sprechen'; auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) …