Antwort Was deckt die Reiserücktrittsversicherung ab? Weitere Antworten – Was ist bei einer Reiserücktrittsversicherung versichert
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die Stornierungskosten, die entstehen, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können. Hier finden Sie auch Antworten auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit pandemischen oder epidemischen Infektionskrankheiten ( z.B. Corona).Sagen Sie Ihre Reise ab, weil für Ihr Zielland eine Reisewarnung ausgesprochen wird, zahlt die Versicherung keine Stornokosten. Das gilt auch, wenn Sie stornieren, weil Behördenmaßnahmen vor Ort zu Einschränkungen führen. Eine Reisewarnung kann es geben wegen Naturkatatrophen, Krieg oder einer Pandemie wie Covid-19.Die Reiserücktrittsversicherung akzeptiert nur Gründe, die unvorhersehbar waren. Das heißt, wer plötzlich krank wird, kann mit einer Kostenübernahme rechnen. Ist der Zustand aber länger bekannt und besteht jederzeit ein Risiko, kann die Versicherung Einwände äußern.
Bei welcher Krankheit zahlt die Reiserücktrittsversicherung : Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. Die Reiserücktrittversicherung gilt z.B. auch bei einer schweren Erkrankung der Eltern.
Ist Magen Darm ein Grund für Reiserücktritt
Anhaltender Durchfall kann ein Grund für einen Reiserücktritt sein. CELLE. Eine Reiserücktrittsversicherung darf Versicherten, die an unerwartet schwerem Durchfall leiden, Leistungen nicht mit dem Argument verweigern, dass doch im Flugzeug oder am Urlaubsort eine Toilette vorhanden ist.
Was brauche ich für ein Attest bei Reiserücktritt : Neben der Stornorechnung reichen Sie ein Schadenformular, die Bestätigung der Reisebuchung, eine Kopie des Versicherungsscheins und ein Nachweis über den Versicherungsfall ein. Nachweise sind etwa ein Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde.
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet dir die Kosten für deine Reise, wenn du sie nicht wie geplant antreten kannst. Allerdings muss bei der Stornierung ein sogenanntes versichertes Ereignis vorliegen. Das kann beispielsweise eine unerwartete, schwere Erkrankung sein.
Der Reisende muss schlüssig nachweisen, dass die Reise wegen einer unerwartet schweren Krankheit nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Wenn Sie erst nach der Erkrankung zum Arzt gehen, kommen Sie Ihrer Beweispflicht nicht nach, vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.12.2017, Az. 6 U 81/17.