Antwort Was benötigt man um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden? Weitere Antworten – Welche Voraussetzungen müssen vorliegen Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden
Zulassung im Regelfall: Gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden: wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet.Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet unsere Handelskammer.Was muss ich zur Prüfung mitbringen
Einladung, Personalausweis, Kugelschreiber (+ Ersatzkugelschreiber) und Taschenrechner sollten Sie bei jeder Prüfung dabei haben. Darüber hinaus ist auf angemessene Kleidung zu achten.
Wie wird man zur IHK Prüfung zugelassen : Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer an der Zwischenprüfung teilgenommen hat (gilt nicht bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung) und die Ausbildungsnachweise regelmäßig geführt hat. Die Ausbildungszeit darf nicht später als zwei Monate nach dem Prüftermin enden.
Wann wird man zur Abschlussprüfung nicht zugelassen
Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel – kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.
Wann kann man auch ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden : 2 BBiG geregelt. Dort heißt es: „Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel – kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.
Übersteigen die Fehlzeiten mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit (Betrieb und Berufsschule), ist deine Zulassung gefährdet. Bei einer dreijährigen Ausbildung entspricht das 22 Tagen pro Ausbildungsjahr, bzw. 55 Tagen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung, da die Anmeldung nach 2,5 Jahren erfolgt.
Was passiert wenn man nicht zur Prüfung zugelassen wird
Wenn du zu deiner Prüfung nicht zugelassen wirst, dann kannst du die Prüfung noch einmal wiederholen und in deinem Betrieb die Ausbildung verlängern. Wenn du das nicht möchtest, dann kannst du dir einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen, der dich noch für die verbleibende Ausbildungszeit übernimmt.Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung geht die Handelskammer bis zu einer Abwesenheit von 10% von einer Geringfügigkeit aus, sodass ohne weitere Einzelfallprüfung eine Zulassung erfolgt.Auszubildende müssen ein Berichtsheft führen, denn sonst werden sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss per Unterschrift bestätigt werden, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden ist.
Laut § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung auch ohne eine Berufsausbildung möglich, wenn man mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem man die Prüfung ablegen möchte.
In welchem Fall kann einem Auszubildenden die Zulassung zur Abschlussprüfung verweigert werden : Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel – kein Gesetz.
Wer meldet Auszubildende zur Abschlussprüfung an : Wer meldet Azubis zur Prüfung an Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Diesem wird von der zuständigen Kammer rechtzeitig eine Einladung für den Prüfling zugesendet, die dann innerhalb einer vorgegebenen Anmeldefrist ausgefüllt und mit deiner Zustimmung zurückgeschickt werden muss.
Kann man eine ausbildungsprüfung ohne Ausbildung machen
Die Externenprüfung (nach § 45 Absatz 2 BBiG) bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden.
Damit du zur Prüfung zugelassen bist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Betrieb ist als Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle eingetragen.
- Du hast an der Zwischenprüfung teilgenommen.
- Du kannst deine Berufsausbildung anhand eines vollständigen Berichtsheftes nachweisen.
Gründe hierfür sind u. a. grippaler Infekt, Erkältungskrankheiten, Magen-Darm-Erkrankungen mit Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Die reine Angabe einer Diagnose, z. B. Gastroenteritis, reicht für eine Überprüfung, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt, nicht aus.
Wann wird man nicht zur Prüfung zugelassen Ausbildung : Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel – kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.