Antwort Wann bin ich freiwillig gesetzlich versichert? Weitere Antworten – Wann ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert

Wann bin ich freiwillig gesetzlich versichert?
Arbeitnehmer, wenn sie ein Jahr lang regelmäßig ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 5.775,00 Euro* (2024) verdienen, Selbstständige, Studentinnen und Studenten, die nicht pflichtversichert sein können – zum Beispiel Studierende ab dem 30. Geburtstag.In Deutschland muss sich jeder Bürger bei einer Krankenkasse versichern. Für die meisten Menschen gilt die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu zählt zum Beispiel der Großteil der Arbeitnehmer und Rentner.Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können und sich für die gesetzliche entscheiden. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, wenn Sie mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen (derzeit 69.300 Euro brutto jährlich).

Wird man automatisch freiwillig versichert : Sobald eine Versicherungspflicht endet und sich keine neue gleich anschließt, wirst Du automatisch freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es greift die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Nachwuchs sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner) unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern. Bei einer freiwilligen Versicherung bleibt die Familienversicherung bestehen.

Ist freiwillig gesetzlich versichert teurer als pflichtversichert : In der freiwilligen Krankenversicherung werden Ihre Beiträge wie bei Pflichtversicherten auf Basis des jeweiligen gesetzlichen Beitragssatzes berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent.

Genauso teuer wie bei jedem gesetzlich Versicherten. Bei Angestellten gilt einheitlich 15,5% (inkl. Anspruch auf Krankengeld), der vom AG und AN gemeinsam getragen wird. Bei freiwillig Versicherten, die nicht angestellt sind, müssen die Beiträge komplett durch den Versicherten übernommen werden.

Personen ohne Einkommen haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Sie bezahlen dann immer den Mindestbeitrag. Das gilt aber nur dann, wenn sie kein Arbeitslosengeld beziehen. Beziehen Personen ALG I, dann sind sie pflichtversichert.

Wie viel kostet es freiwillig gesetzlich versichert zu sein

Beiträge für freiwillig Versicherte in der GKV

Personenkreis Anspruch auf Krankengeld* Monatlicher Beitrag
Mindestbeitrag für Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) nein 185,00 €*
Mindestbeitrag für Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) ja 192,07 €*

Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören zum Beispiel: Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid. Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen.Zu den Vorteilen der freiwilligen Krankenversicherung zählen die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern, keine Gesundheitsprüfung sowie – sofern gewünscht oder notwendig – der mögliche Wechsel in die private Absicherung.

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2023: 69.300 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (538 Euro monatlich) liegt.

Wo ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert : Personen ohne Einkommen haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Sie bezahlen dann immer den Mindestbeitrag. Das gilt aber nur dann, wenn sie kein Arbeitslosengeld beziehen. Beziehen Personen ALG I, dann sind sie pflichtversichert.

Was ändert sich wenn man freiwillig krankenversichert ist : Freiwillig versicherte Selbstständige oder Freiberufler:innen sind Selbstzahler. Das heißt, Sie zahlen die Versicherungsbeiträge selbst an die Krankenkasse. Auch andere freiwillig Versicherte, die nicht angestellt tätig sind, wie zum Beispiel Studierende über der Altersgrenze, zahlen ihre gesamten Beiträge selbst.

Was kostet es freiwillig gesetzlich versichert zu sein

Beiträge für freiwillig Versicherte in der GKV

Personenkreis Anspruch auf Krankengeld* Monatlicher Beitrag
Mindestbeitrag für Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) nein 185,00 €*
Mindestbeitrag für Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) ja 192,07 €*