Antwort Kann ich Zahnarzt wechseln wenn ich ein Heil- und Kostenplan habe? Weitere Antworten – Kann man während einer Zahnersatzbehandlung den Zahnarzt wechseln

Kann ich Zahnarzt wechseln wenn ich ein Heil- und Kostenplan habe?
Bei Mängeln bei der Behandlung oder am Zahnersatz hat der behandelnde Arzt zwei Jahre lang Zeit, diese Mängel zu beheben. Ein Wechsel mitten in einer laufenden Behandlung – auch wenn bisher erst nur der Heil- und Kostenplan erstellt wurde – ist nur aus einem triftigen Grund möglich.Ist der Kostenvoranschlag vom Zahnarzt verbindlich Wenn Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt, schätzt er seine eigenen zu erwartenden zahnärztlichen Leistungen sowie die Material- und Laborkosten. Deshalb gibt er Ihnen keine Preisgarantie. Er darf aber nicht deutlich davon abweichen ohne Begründung.Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das "Zweitmeinungsmodell" eingeführt.

Ist ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt bindend : Kostenvoranschläge für Material- und Laborkosten sind grundsätzlich verbindlich, sofern es sich um ein zur Zahnarztpraxis gehörendes Labor handelt. Handelt es sich um ein Fremdlabor, reicht es aus, wenn der Zahnarzt oder die Zahnärztin den Betrag lediglich schätzt und Sie auf diesen Umstand hinweist.

Was tun wenn man mit Zahnarzt unzufrieden ist

Wir zeigen Ihnen welche Hilfs- und Beratungsangebote es gibt.

  1. Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen helfen.
  2. Hier finden Sie unabhängige Beratung.
  3. Viele Krankenkassen bieten einen Beratungsservice.
  4. Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen.

Welche Rechte habe ich beim Zahnarzt : Patienten haben beim Zahnarzt das Recht auf:

verständliche und umfassende Informationen. eine vollständige Krankenakte, die jederzeit eingesehen werden darf. Unterstützung von der Krankenkasse bei Behandlungsfehlern.

Generell besteht in Deutschland das Recht auf eine freie Ärztewahl. Daher haben Sie immer das Recht, Ihren Zahnarzt zu wechseln. Selbst wenn Ihre Krankenkasse versucht, Sie davon abzuhalten, können Sie sich jederzeit einen neuen Zahnarzt suchen.

Der Heil- und Kostenplan ist ein halbes Jahr gültig, danach kann bei der Kasse ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

Was muss ich tun wenn ich den Zahnarzt wechseln will

Generell besteht in Deutschland das Recht auf eine freie Ärztewahl. Daher haben Sie immer das Recht, Ihren Zahnarzt zu wechseln. Selbst wenn Ihre Krankenkasse versucht, Sie davon abzuhalten, können Sie sich jederzeit einen neuen Zahnarzt suchen.Kann ich in einem Quartal zu zwei verschiedenen Zahnärzten gehen Ja, wenn Sie krankenversichert sind, dann können Sie zu mehreren Zahnärzten in einem Quartal gehen. Es gilt die freie Arztwahl.Der Heil- und Kostenplan ist verbindlich. Rechtlich wird dies mit der Absehbarkeit der Arbeiten und damit verbundenen Kosten begründet. Wer trotz bereits erstelltem und genehmigten Heil- und Kostenplan die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt wechseln oder vom Vertrag zurücktreten möchte, kann dies tun.

Kann ich in einem Quartal zu zwei verschiedenen Zahnärzten gehen Ja, wenn Sie krankenversichert sind, dann können Sie zu mehreren Zahnärzten in einem Quartal gehen. Es gilt die freie Arztwahl.

Kann man eine zahnarztbehandlung abbrechen : Sie haben jederzeit das Recht, eine Behandlung ohne Angabe von Gründen zu beenden. Wenn es sich um eine kostenpflichtige Behandlung handelt, dann müssen Sie nur die Kosten tragen, die bis zum Abbruch der Behandlung entstanden sind.

Was tun wenn man mit dem Zahnarzt nicht zufrieden ist : Wir zeigen Ihnen welche Hilfs- und Beratungsangebote es gibt.

  1. Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen helfen.
  2. Hier finden Sie unabhängige Beratung.
  3. Viele Krankenkassen bieten einen Beratungsservice.
  4. Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen.

Kann man sich eine Zweitmeinung beim Zahnarzt einholen

Sofern eine Zahnarzt-Zweitmeinung eingeholt werden soll, wird ein Termin hierfür beim zweiten Zahnarzt vereinbart. Um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, sollte der Patient neben dem Heil- und Kostenplan und Kostenvoranschlag nach Möglichkeit alle Unterlagen mitbringen, z. B. Röntgenbilder und Befunde.

Geht der Ärger weiter, weil der Zahnarzt notwendige Nachbesserungen verweigert oder ist der Zahnersatz völlig unbrauchbar, kann der Patient die Behandlung abbrechen und den Zahnarzt wechseln – als gesetzlich Versicherter erst nach Rücksprache mit der Krankenkasse.Generell besteht in Deutschland das Recht auf eine freie Ärztewahl. Daher haben Sie immer das Recht, Ihren Zahnarzt zu wechseln. Selbst wenn Ihre Krankenkasse versucht, Sie davon abzuhalten, können Sie sich jederzeit einen neuen Zahnarzt suchen.

Was ist bei einem Zahnarztwechsel zu beachten : Mit diesen Tipps gelingt der Zahnarztwechsel problemlos

  • Informieren Sie sich gründlich, zu welchem Zahnarzt Sie in Zukunft gehen möchten.
  • Bitten Sie Ihren bisherigen Zahnarzt, dass er Ihnen alle Röntgenbilder mitgibt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihrem bisherigen Zahnarzt ein kurzes Feedback geben.