Antwort Wer unterliegt MiFID 2? Weitere Antworten – Wer unterliegt MiFID II
MiFID II/MiFIR gelten definitionsgemäß für Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien, zentrale Gegenparteien und Drittlandfirmen, die Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten in der Europäischen Union ausführen.MiFID II und MiFIR Die neuen Regelwerke wurden am 12.06.2014 im EU -Amtsblatt veröffentlicht und traten am 02.07.2014 in Kraft.MiFID II betrifft grundsätzlich nur Finanzinstitute, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen […]